Plattformtreffen15
Sichere Online-Abstimmung
Viele Unternehmen und Organisationen treffen Entscheidungen im Abstimmungsprozess (Unternehmen, Abteilungen, Stiftungen, Handelskammern, Verbände, Genossenschaften, Gemeinden und andere).
In der gegenwärtigen Situation ist die Organisation von Versammlungen schwierig und riskant.
Die MEETING15-Plattform bietet eine fertige Lösung.
Möglichkeiten unserer Lösung
1. Vorbereitung der Hauptversammlung
- Einführung der Tagesordnung
- Hinzufügen aller Resolutionsentwürfe
- Hinzufügen aller Berichte und erforderlichen Dokumente
- Registrierung oder Hinzufügung von berechtigten Teilnehmern, Stimmrechtsvertretern und Beobachtern
- Definieren des Wertes von Stimmen, z. Präferenz- oder Bruchwerte
2. Durchführung des Treffens
- Live-Übertragung
- Online-Abstimmung auf Geräten mit Internetzugang
- Die Möglichkeit, Fragen zu stellen und formelle Schlussfolgerungen zu ziehen
- Quorum-Kontrolle und Berichterstellung in Echtzeit
- Kontrolle und Berichterstattung über die Abstimmungsergebnisse
- Präsentation der Abstimmungsergebnisse
- Elektronische Bestätigung für jeden Wähler
Leistungen
- Die Durchführung der Hauptversammlung kann ein Element eines größeren Ereignisses sein, z. ein Kongress
- Jeder Stimmberechtigte hat die Möglichkeit, auch in Quarantänesituation online teilzunehmen
- Ein sehr effizientes, organisiertes und komfortables Treffen für den Präsidenten, den Sekretär und den Notar
- Sofortige Ergebnisse aller Abstimmungen, transparente, fertige Berichte für den Veranstalter
- Die Möglichkeit, viele stimmberechtigte Personen durch einen Bevollmächtigten zu vertreten
- Die Möglichkeit der geheimen und offenen Abstimmung
- Zwei-Faktor-Identifizierung der Teilnehmer als Garantie für die Sicherheit und Glaubwürdigkeit der Abstimmung
- Der Einsatz moderner Technologien erhöht den Rang der Veranstaltung und ermöglicht allen Wahlberechtigten die Teilnahme, auch wenn es Tausende von ihnen gibt
- Die MEETING15-Plattform ist das beste Instrument zur Aktivierung der Aktionärsstruktur
Aufgrund der Pandemie gab es in vielen Ländern Gesetzesänderungen, die es ermöglichen, die Zustimmung zur Verwendung elektronischer Werkzeuge umzusetzen. Zum Beispiel in Polen,
Dz.U. 2020 poz. 568, USTAWA z dnia 31 marca 2020 r.
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